Förderkreis Vikariehaus Probbach e.V. 1. Vorsitzende Inge Drossard-Gintner (Post an Winkelser Str. 22)
Schulgasse 2,
35794 Mengerskirchen-Probbach
Telefon: 06476 / 88 07
Informationen
Ansprechpartner: 1. Vorsitzende Inge Drossard-Gintner
Postanschrift Förderverein: Winkelser Straße 22
Das Vikariehaus Probbach in der Schulgasse 2 ist über 300 Jahre alt, denkmalgeschützt und nicht durch An- und Umbauten verändert. Nach der Restaurierung enthält es eine Lesbibliothek und ein historisches Archiv. Es bietet Platz für Feste, Seminare, Ausstellungen und Vereinssitzungen.
Branchen:
FördervereineKultur
Förderverein Anyinamae-Ghana e.V. 1. Vorsitzender: André Brandes
Ansprechpartner: Jan Kramer (Vorsitzender)
Bemerkung: Präambel der Satzung des Fördervereines:
\"Mit der Gründung des Fördervereins dokumentieren seine Mitglieder ihr Interesse am Fortbestand des Freibads in Odersbach. Ihr Engagement soll dazu beitragen, die Erhaltung des Freibads zu sichern und seine Attraktivität zu erhöhen.\"
Branche:
Fördervereine
Ansprechpartner: Christian Riedel
Schulförderung hat am Gymnasium Philippinum Weilburg eine lange Tradition. Bereits seit 1953 haben sich Eltern entschlossen, die Schule ihrer Kinder ideell und materiell über das übliche Maß hinaus zu unterstützen. Deshalb haben sie den noch heute aktiven Gymnasialschulverein Weilburg e.V. gegründet.
Branchen:
FördervereineFördervereine
Jugend und Burschenschaft e.V. Probbach Thorsten Guckelsberger
Im Langenmorgen 4,
35794 Mengerskirchen - Probbach
Der gemeinnützige Verein unterstützt den Aufbau eines funktionierenden Rettungshunde- und Katastrophenschutzwesens in Nepal.
Branchen:
FördervereineSonstige Vereine
Komödienbau Weilburg | Mi, 22.5.2024 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Durch viele Lebenssituationen, beispielsweise einen Unfall oder eine schwere Erkrankung, kann es vorkommen, dass man plötzlich oder aber schleichend in einen Zustand gerät, der ein selbstständiges eigenes Handeln unmöglich macht. Wer handelt dann für Sie in allen Lebensbereichen? All das können und sollten Sie mit einer Vorsorgevollmacht regeln, indem Sie eine Vertrauensperson einsetzen, die im Fall der Fälle Ihren Aufgaben- und Tätigkeitskreis für Sie wahrnimmt.
Notlösung im Todesfall
Im Todesfall bestimmt ohne Vorkehrungen automatisch das Gesetz, wer Erbe ist und sorgt dafür, dass der Nachlass an die Personen verteilt wird, die dem Verstorbenen verwandtschaftlich am nächsten stehen. Dies ist aber oft nur eine „Notlösung“. Sollen persönliche Vorstellungen und Wünsche berücksichtigt werden, sollte man ein Testament verfassen und die Erbfolge im eigenen Sinne regeln.
Rechtsanwalt Martin Frömel stellt Ihnen die wesentlichen Grundsätze vor, die man hinsichtlich Vorsorgevollmacht und Testament kennen sollte, und gibt dazu wichtige Handlungsempfehlungen.