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Kategorie & Rubrik:

Raumausstattung Christian Mohr

Alte Hofstraße 14, 35619 Braunfels-Tiefenbach
Telefon: 06473 / 73 01 30
Fax: 06473 / 73 01 31
Branchen: Dekoration Heimtextilien Innenausbau Maler und Anstreicher Raumausstattung

Die Deko Galerie
Elisabeth Krekel

Hauptstr. 108, 35794 Mengerskirchen
Telefon: 06476 911891
Branche: Dekoration

Haus 38 Wohnen und Schenken
Meurer GmbH & Co. KG

Langgasse 38, 35781 Weilburg
Telefon: 06471 / 14 57
Branche: Dekoration

Mayas Wunderwelt

Rohnstädter Weg 2, 35789 Weilmünster
Telefon: 06475 / 630 87 43
Branche: Dekoration

Muscari Haus- und Gartendekoration
Bernd Möller

Zum Grund 11, 35796 Weinbach-Blessenbach
Telefon: 06474/ 87 57
Branche: Dekoration
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Mittagstisch (20.05.2024)

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Malerfachbetrieb
Markus Götz
Hauptstrasse 9, 35792 Löhnberg- Obershausen
Branche: Maler und Anstreicher

Veranstaltung

Vorsorgevollmacht & Testament
Komödienbau Weilburg | Mi, 22.5.2024 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr

Durch viele Lebenssituationen, beispielsweise einen Unfall oder eine schwere Erkrankung, kann es vorkommen, dass man plötzlich oder aber schleichend in einen Zustand gerät, der ein selbstständiges eigenes Handeln unmöglich macht. Wer handelt dann für Sie in allen Lebensbereichen? All das können und sollten Sie mit einer Vorsorgevollmacht regeln, indem Sie eine Vertrauensperson einsetzen, die im Fall der Fälle Ihren Aufgaben- und Tätigkeitskreis für Sie wahrnimmt.

Notlösung im Todesfall
Im Todesfall bestimmt ohne Vorkehrungen automatisch das Gesetz, wer Erbe ist und sorgt dafür, dass der Nachlass an die Personen verteilt wird, die dem Verstorbenen verwandtschaftlich am nächsten stehen. Dies ist aber oft nur eine „Notlösung“. Sollen persönliche Vorstellungen und Wünsche berücksichtigt werden, sollte man ein Testament verfassen und die Erbfolge im eigenen Sinne regeln.

Rechtsanwalt Martin Frömel stellt Ihnen die wesentlichen Grundsätze vor, die man hinsichtlich Vorsorgevollmacht und Testament kennen sollte, und gibt dazu wichtige Handlungsempfehlungen.