Branchenführer

Im Branchenführer auf www.oberlahn.de finden Sie alle Branchen der Region übersichtlich und schnell.


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Ort:
Kategorie & Rubrik:

Bergbau und Stadtmuseum

Schloßplatz 1, 35781 Weilburg
Telefon: 06471-37 94 47

Öffnungszeiten

April – Oktober täglich 10.00 – 17.00 Uhr

November – März Mo.-Fr. 10.00 – 17.00 Uhr

Rosenmontag und Karfreitag geschlossen.
Branchen: Führungen Museum

Tourist Info
Stadt Weilburg

Marktplatz 3, 35781 Weilburg
Telefon: 06471 / 314 67

Öffnungszeiten

April – Oktober täglich 10.00 – 17.00 Uhr

November – März Mo.-Fr. 10.00 – 17.00 Uhr

Rosenmontag und Karfreitag geschlossen.
Branche: Führungen

Dunkelkaufhaus Wetzlar e.V.

Karl-Kellner-Ring 48-50, 35576 Wetzlar
Telefon: 06441 / 2 09 15 29
Fax: 06441 / 2 09 15 68
Branchen: Führungen Kultur Sonstige Vereine

Kubacher Kristallhöhle
Höhlenverein Kubach e.V.

Auf dem Kalk 1, 35781 Weilburg-Kubach
Telefon: 06471 / 94000 (Info/Anmeldung)
Fax: 06471 / 4 92 03 01 (Anmeldung)

Informationen

Tel: 06471 / 94 00 0 (Info/Anmeldung) Rückruf erfolgt.
Fax: 06471 / 4 92 03 01 (Anmeldung)
Mail: hoehlenverein@kristallhoehle.de
Anmeldung für Gruppen-Führungen: anmeldung@kristallhoehle.de
Branchen: Führungen Kultur Natur und Umwelt Sehenswertes Sonstige Vereine

Baumaschinen-Modellmuseum Gaudernbach

Brückenstraße 46, 35781 Weilburg-Gaudernbach
Telefon: 0 64 71 / 50 20
Branche: Führungen

Burg Runkel
(Burgverwaltung Runkel)

Schloßplatz 2, 65594 Runkel
Telefon: 06482 / 94 14 72
Branche: Führungen

Verwaltung der staatlichen Schlösser und Gärten
Außenstelle Schloss und Schlossgarten Weilburg

Schloßplatz 3, 35781 Weilburg
Telefon: 06471/ 91 2 70
Branche: Führungen
Alle Angaben sind ohne Gewähr!

Mittagstisch (20.05.2024)

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Aktuelle Galerien

Branchenführer

Schreinerei Jürgen Thomayer
Werkstatt: Johann-Ernst-Str. 6 B
Ausstellung: Limburger Str. 14, 35781 Weilburg
Branchen: Fenster Glaser Holz Holz- u. Kunststoffbeläge Innenausbau Messebau Möbel Raumausstattung Rolladenkästen Schreinerei

Veranstaltung

Vorsorgevollmacht & Testament
Komödienbau Weilburg | Mi, 22.5.2024 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr

Durch viele Lebenssituationen, beispielsweise einen Unfall oder eine schwere Erkrankung, kann es vorkommen, dass man plötzlich oder aber schleichend in einen Zustand gerät, der ein selbstständiges eigenes Handeln unmöglich macht. Wer handelt dann für Sie in allen Lebensbereichen? All das können und sollten Sie mit einer Vorsorgevollmacht regeln, indem Sie eine Vertrauensperson einsetzen, die im Fall der Fälle Ihren Aufgaben- und Tätigkeitskreis für Sie wahrnimmt.

Notlösung im Todesfall
Im Todesfall bestimmt ohne Vorkehrungen automatisch das Gesetz, wer Erbe ist und sorgt dafür, dass der Nachlass an die Personen verteilt wird, die dem Verstorbenen verwandtschaftlich am nächsten stehen. Dies ist aber oft nur eine „Notlösung“. Sollen persönliche Vorstellungen und Wünsche berücksichtigt werden, sollte man ein Testament verfassen und die Erbfolge im eigenen Sinne regeln.

Rechtsanwalt Martin Frömel stellt Ihnen die wesentlichen Grundsätze vor, die man hinsichtlich Vorsorgevollmacht und Testament kennen sollte, und gibt dazu wichtige Handlungsempfehlungen.